Beim Fotografieren gibt es sogenannte Gestaltungsregeln, die von den meisten Profifotografen berücksichtigt werden, um Bildern eine gewisse Dynamik zu verleihen. Die bekannteste Gestaltungsregel ist sicherlich der „Goldene Schnitt“. Genau genommen haben die Fotografen eine eigene Regel aufgestellt, die dem Goldenen Schnitt sehr nahe kommt: die Drittelregel.
Die Drittelregel bei der Bildgestaltung
Bei der Drittelregel teilt man gedanklich das Bild waagrecht und senkrecht in drei Teile, sodass man neun gleich große Bildfelder bekommt. Die gedachten Trennlinien zwischen den Feldern ergeben vier Schnittpunkte um die Bildmitte herum. Die Drittelregel besagt nun, dass sich das Hauptobjekt an einem der Schnittpunkte befinden soll. Bei Porträtaufnahmen könnte das der Kopf der Person sein, oder bei Nahaufnahmen eines der Augen. Aber auch bei Stillleben sollte das Motiv nicht in der Mitte des Bildes platziert werden. Das würde zu meist sehr langweiligen Fotos führen.
Drittelregel und Bildmitte
Hat man hohe Gebäude wie Hochhäuser oder Türme als Motiv gewählt, sollten sie auf einer der senkrechten gedachten Linien platziert werden. Ob nun auf der linken oder rechten Linie hängt davon ab, wo sich die Vorderseite des Gebäudes befindet. „Schaut“ das Gebäude nach rechts, sollte es auf der linken Linie stehen und umgekehrt. Personen, Tiere und Objekte sollten sich immer zur Bildmitte hin orientieren.
Landschaften fotografieren
Bei Landschaftsaufnahmen ist es ratsam, den Horizont auf eine der waagrechten Linien zu legen. Nichts ist langweiliger als ein Foto vom Meer, bei dem der Horizont genau auf der Mitte des Bildes liegt. Welche Linie man verwendet, hängt allerdings vom Motiv ab. Fotografiert man bei blauem Himmel ohne Wolken, ist es vermutlich besser, möglichst viel Landschaft ins Bild zu nehmen. Dann verwendet man die obere Linie für den Horizont. Hat man jedoch ein schönes Wolkenbild und im Vordergrund nur eine grüne Wiese, nutzt man besser die untere Hilfslinie.
Von der Drittelregel ausgenommen …
Die Drittelregel soll eine Gestaltungshilfe sein, man kann natürlich gegen diese Regel verstoßen. Die „Höchststrafe“ dafür sind schlechte Bilder. Bei Architekturfotos, auf denen ich ein Gebäude aufnehme, das symmetrisch ist, verzichte ich oft darauf, es „zwanghaft“ in den Goldenen Schnitt zu legen. Auch bei Porträts, bei denen die Person direkt in die Kamera schaut, ist es nicht immer sinnvoll, die Drittelregel anzuwenden.